Medizinprodukterecht - hier: Anspruch auf Information durch Übermittlung einer Kundenliste hinsichtlich bestimmter Hüftendoprothesen bejaht
Handorn, Dr. B.; Niermeier, Dr. F. · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 52 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Sachverhalt: Die Kläger sind gesetzliche Krankenkassen. Die Beigeladene ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines Medizinprodukteherstellers mit Hauptsitz in der Schweiz. Sie vertrieb seit dem Jahr 2003 bis etwa ins Jahr 2012 die Implantat-Systeme mit der Bezeichnung „E. /N. M. -H. “ und „E. R“. Im Jahr 2010 empfahl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Ergebnis einer Risikobewertung einen Anwendungsstopp für das gesamte H. Eine entsprechende Empfehlung für das P. gibt es nicht. Zu behördlichen Zwangsmaßnahmen kam es ebenfalls nicht.