CareLit Fachartikel
Außerklinische Beatmung: früher RISG, jetzt IPReG
Özlü, I. · intensiv · 2020 · Heft 3 · S. 137 bis 143
Dokument
196848
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beatmungspflichtige Patienten müssen längst nicht mehr ausschließlich auf Intensivstationen versorgt werden. Sogar eine Pflege in den eigenen vier Wänden ist möglich. Das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) soll Qualitätsvoraussetzungen und Verfahrensweisen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen festlegen.
Schlagworte
PFLEGE
GRUPPE
KRANKENPFLEGE
PNEUMOLOGIE
ZUSAMMENARBEIT
BUCH
PATIENTEN
INTENSIVSTATIONEN
ZIELE
LUNGE
ES
PRÄVALENZ
DEUTSCHLAND
LEISTUNG
GESETZGEBUNG
KRANKENHÄUSER