Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung durch ungerechtfertigte Einstellung von Strafverfahren im Zusammenhang mit der Fixierung einer Krankenhauspatientin
N. N. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2020 · Heft 5 · S. 71 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Ia. Ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung besteht aber dort, wo der Einzelne nicht in der Lage ist, erhebliche Straftaten gegen seine höchstpersönlichen Rechtsgüter - hier eine nicht lediglich kurzfristige Fixierung - abzuwehren. Ein Verzicht auf die effektive Verfolgung solcher Taten kann zu einer Erschütterung des Vertrauens in das Gewaltmonopol des Staates, sowie einem allgemeinen Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt führen. Ib. Ferner kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung dort in Betracht, wo der Vorwurf im Raum steht,…