Änderungen in Corona-Zeiten: Neue Regelungen zur Kurzarbeit
Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 5 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Höhe des Kurzarbeitergeldes: Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich noch im Mai 2020 das Kurzarbeitergeld erhöhen. Es beträgt derzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen (Kinder), 67 Prozent und für die übrigen 60 Prozent eines pauschalierten Nettoentgelts. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 soll das Kurzarbeitergeld abhängig von der Dauer der Kurzarbeit in zwei Schritten erhöht werden; ab dem vierten Monat der Kurzarbeit sollen 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent mit Kindern), ab dem siebten Monat 80 Prozent (bezie…