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Notrufleitsysteme bei Aufzügen. Kein Anschluss unter dieser Nummer?

Roas, D. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 5 · S. 38 bis 39

Dokument
197046
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Roas, D.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2020-05-27 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Aufzüge, die Personen befördern, müssen über ein Notrufleitsystem (Zwei Wege) verfügen. Im Zweifel ist nachzurüsten. Die Übergangsfrist gilt bis Ende 2020. Bei einem Schaden bestehen aber auch schon vorher Haftungsrisiken. Hausverwaltungen, Facility Manager, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponentenund Aufzugshersteller sollten spätestens jetzt prüfen, wie es um ihre Anlagen steht.

Schlagworte

COVID-19 USA ANFORDERUNG BERUFSKRANKHEIT HERSTELLUNG INDUSTRIE NORM PLANUNG TECHNIK PERSONEN FEUERWEHR INVESTITIONEN MESOTHELIOM ASBEST TUMOREN LUFTFILTER