CareLit Fachartikel
Notrufleitsysteme bei Aufzügen. Kein Anschluss unter dieser Nummer?
Roas, D. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 5 · S. 38 bis 39
Dokument
197046
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufzüge, die Personen befördern, müssen über ein Notrufleitsystem (Zwei Wege) verfügen. Im Zweifel ist nachzurüsten. Die Übergangsfrist gilt bis Ende 2020. Bei einem Schaden bestehen aber auch schon vorher Haftungsrisiken. Hausverwaltungen, Facility Manager, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponentenund Aufzugshersteller sollten spätestens jetzt prüfen, wie es um ihre Anlagen steht.
Schlagworte
COVID-19
USA
ANFORDERUNG
BERUFSKRANKHEIT
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