CareLit Fachartikel
Regelung der Einsatzzeiten und Aufgaben von SiFa und Betriebsarzt DGUV Vorschrift 2: Zuständigkeit des Gesamtoder örtlichen Betriebsrats?
Klagge, Rechtsanwalt, M. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 5 · S. 42 bis 43
Dokument
197048
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Regelungen zu den Einsatzzeiten und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes nach der DGUV Vorschrift 2 kann der örtliche Betriebsrat die Einsetzung einer Einigungsstelle verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein im Dezember 2019 zugunsten des örtlichen Betriebsrats eines Unternehmens des öffentlichen Nahverkehrs entschieden (Beschluss LAG Schleswig-Holstein vom 16. 12. 2019 – 1 TaBV 27/19).
Schlagworte
ARBEITGEBER
SCHLESWIG-HOLSTEIN
ARBEITNEHMER
ARBEITSSCHUTZ
HAMBURG
MITBESTIMMUNG
UNTERNEHMEN
WERKSTATT
UNFALLVERHÜTUNG
ES
VERSTÄNDNIS
ARBEIT
BETRIEBSÄRZTE
Sicherheitsingenier
Heidelberg