CareLit Fachartikel

Heime müssen erhöhten Aufwand für Investitionen rechtzeitig ankündigen.

Scheer, S.; Tybussek, K. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 6 · S. 36 bis 37

Dokument
197133
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Scheer, S.; Tybussek, K.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 22
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2020-06-08 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Erhöhte Investitionsaufwendungen sollten Heime frühzeitig ankündigen und nicht rückwirkend. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben des WEG, die eine rechtzeitige Information gegenüber den Bewohnern einfordern – im Vorfeld und schriftlich.

Schlagworte

INFORMATION ES Altenheim Hannover