CareLit Fachartikel
Heime müssen erhöhten Aufwand für Investitionen rechtzeitig ankündigen.
Scheer, S.; Tybussek, K. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Dokument
197133
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erhöhte Investitionsaufwendungen sollten Heime frühzeitig ankündigen und nicht rückwirkend. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben des WEG, die eine rechtzeitige Information gegenüber den Bewohnern einfordern – im Vorfeld und schriftlich.
Schlagworte
INFORMATION
ES
Altenheim
Hannover