CareLit Fachartikel
Muss die Pflegeperson einen Änderungsarbeitsvertrag unterschreiben?
Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 6 · S. 63
Dokument
197186
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und habe zum 1. Januar 2020 mit einer Lohnerhöhung auch einen Änderungsvertrag erhalten. Mein Arbeitgeber will die Verträge aller Beschäftigten auf den gleichen Stand bringen, weil dies nun vom Landesverband der ambulanten Dienste empfohlen sei. Muss ich den Vertrag unterschreiben?
Schlagworte
ARBEITGEBER
VERTRAG
VERTRÄGE
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen