CareLit Fachartikel

Muss die Pflegeperson einen Änderungsarbeitsvertrag unterschreiben?

Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 6 · S. 63

Dokument
197186
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. H.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
63
Erschienen: 2020-06-09 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und habe zum 1. Januar 2020 mit einer Lohnerhöhung auch einen Änderungsvertrag erhalten. Mein Arbeitgeber will die Verträge aller Beschäftigten auf den gleichen Stand bringen, weil dies nun vom Landesverband der ambulanten Dienste empfohlen sei. Muss ich den Vertrag unterschreiben?

Schlagworte

ARBEITGEBER VERTRAG VERTRÄGE Die Schwester Der Pfleger Melsungen