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Arbeitsschutz für Paketzusteller gilt auch in Zeiten von Corona.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 6 · S. 40 bis 41

Dokument
197251
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 55
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2020-06-09 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer, indem es Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und eine Mindestdauer für Pausen und Ruhezeiten festlegt. Und es sorgt dafür, dass arbeitende Menschen sich an Sonnund Feiertagen ausruhen und erholen können.

Schlagworte

ARBEITSZEIT GESUNDHEIT MENSCHEN Sicherheitsbeauftragter Heidelberg