CareLit Fachartikel
Arbeitsschutz für Paketzusteller gilt auch in Zeiten von Corona.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 6 · S. 40 bis 41
Dokument
197251
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer, indem es Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und eine Mindestdauer für Pausen und Ruhezeiten festlegt. Und es sorgt dafür, dass arbeitende Menschen sich an Sonnund Feiertagen ausruhen und erholen können.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
GESUNDHEIT
MENSCHEN
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg