CareLit Fachartikel
COVID-19-Arbeitszeitverordnung Verlängerte Arbeitszeiten bei bestimmten Tätigkeiten
Lendt, C. · Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2020 · Heft 6 · S. 42 bis 43
Dokument
197252
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen Beschäftigte in systemrelevanten Bereichen bis Ende Juli 2020 länger arbeiten, als es das Gesetz normalerweise zulässt. Dies kann jedoch zu gesundheitlichen Belastungen bei betroffenen Mitarbeitenden führen.
Schlagworte
GESETZ
Sicherheitsbeauftragter
Heidelberg