CareLit Fachartikel
»Für uns stehen die Interessen der angestellten Pflegekräfte im Vordergrund. Ihre Interessen werden in der vorliegenden Berufsordnung nicht richtig abgebildet.«
N.N. · Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2020 · Heft 6 · S. 28 bis 29
Dokument
197358
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat einen sogenannten Vorratsbeschluss zur Berufsordnung für die rund 40.000 Pflegekräfte in dem Bundesland gefasst. Warum einen "Vorratsbeschluss"? Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat den vorliegenden Entwurf mehrheitlich befürwortet. Jetzt erhalten die Verbände und Gewerkschaften die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Auf dieser Grundlage will die Vertreterversammlung im November abschließend über die Berufsordnung entscheiden.
Schlagworte
BERUFSORDNUNG
ARBEITGEBER
PFLEGEKAMMER
RHEINLAND-PFALZ
PERSONAL
PFLEGE
DOKUMENTATION
FORTBILDUNG
ORGANISATION
GEWERKSCHAFTEN
VERSTÄNDNIS
ARBEIT
DRUCK
VERHALTEN
KRANKENHÄUSER
ES