CareLit Fachartikel

»Für uns stehen die Interessen der angestellten Pflegekräfte im Vordergrund. Ihre Interessen werden in der vorliegenden Berufsordnung nicht richtig abgebildet.«

N.N. · Infodienst Krankenhäuser, Hannover · 2020 · Heft 6 · S. 28 bis 29

Dokument
197358
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Infodienst Krankenhäuser, Hannover
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 2019
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2020-06-10 00:00:00
ISSN
1612-9180
DOI

Zusammenfassung

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat einen sogenannten Vorratsbeschluss zur Berufsordnung für die rund 40.000 Pflegekräfte in dem Bundesland gefasst. Warum einen "Vorratsbeschluss"? Die Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat den vorliegenden Entwurf mehrheitlich befürwortet. Jetzt erhalten die Verbände und Gewerkschaften die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Auf dieser Grundlage will die Vertreterversammlung im November abschließend über die Berufsordnung entscheiden.

Schlagworte

BERUFSORDNUNG ARBEITGEBER PFLEGEKAMMER RHEINLAND-PFALZ PERSONAL PFLEGE DOKUMENTATION FORTBILDUNG ORGANISATION GEWERKSCHAFTEN VERSTÄNDNIS ARBEIT DRUCK VERHALTEN KRANKENHÄUSER ES