CareLit Fachartikel

Dienstkleidung: Sich umziehen ist kein Privatvergnügen.

Zehnder, Adalbert · Pflegekammer interaktiv · 2020 · Heft 6 · S. 110 bis 113

Dokument
197397
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegekammer interaktiv
Autor:innen
Zehnder, Adalbert
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 2020
Seiten
110 bis 113
Erschienen: 2020-06-10 00:00:00
ISSN
2569-2887
DOI

Zusammenfassung

Wann und wo beginnt die Arbeitszeit und ab wann bekommt man Geld? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einem Krankenpfleger Recht gegeben, der Ankleidezeit bezahlt haben wollte.

Schlagworte

ARBEITGEBER KRANKENHAUS ARBEITNEHMER EINRICHTUNG GERICHT KREISKRANKENHAUS MITARBEITER RECHT URTEIL ARBEIT ARBEITSPLATZ OFFENLEGUNG KLEIDUNG HÖHE TRAGEN ROLLE