CareLit Fachartikel

Im Zwielicht von Strafrecht undAutonomie: Die Einstellung derBevölkerung zur Sterbehilfe

Arbeitsgruppe „Sterbehilfe in der Diskussion“ · Pflegewissenschaft, Hungen · 2005 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
200557
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegewissenschaft, Hungen
Autor:innen
Arbeitsgruppe „Sterbehilfe in der Diskussion“
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1662-3029

Zusammenfassung

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als eine „Tötung auf Verlangen“ unter Strafe gestellt. Bezogen auf die aktive Form der Sterbehilfe im Sinne einer „Tötung auf Verlangen“ bedeutet dies, dass die Gesetzeslage hier der Einstellung einer Mehrheit von rund 80 Prozent der Bevölkerung entgegensteht – dies sollte zumindest Anlass sein für eine weitere kritische Diskussion dieser Problematik. Passive Sterbehilfe ist nach deutschem Strafrecht nicht ausdrücklich verboten, für diese Form der Sterbehilfe stellte sich in den Untersuchungen von 1992 und 1997 unter der Bevölkerung in Deutschland eine noch höhere Akzeptanz…

Schlagworte

STERBEHILFE EINSTELLUNG TOD LEBEN STRAFRECHT PFLEGE BEFRAGUNG PFLEGEPERSONAL MAGENSONDE BEVÖLKERUNG DEUTSCHLAND STRAFE RECHTSPRECHUNG MENSCHEN SCHWEIZ PRAXIS