CareLit Fachartikel
Das Beweisrecht elektronischer Dokumente
Prof. Dr. Helmut Rüßmann · Pflegewissenschaft, Hungen · 1999 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
201083
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag behandelt das deutsche Beweisrecht elektronischer Dokumente. Er zielt darauf ab, allfällige Mißverständnisse zum deutschen und zu ausländischen Beweisrechten auszuräumen. Sein Fazit ist, daß eine Änderung des deutschen Beweisrechts durch den Gesetzgeber nicht geboten ist und daß die ausdrücklichen Gleichstellungen der elektronischen und der schriftlichen Dokumente in ausländischen Rechten der Überwindung hausgemachter Probleme dienen, die das deutsche Recht nicht kennt. Nach deutschem Recht sind elektronische Dokumente zulässige Beweismittel
Schlagworte
DOKUMENTATION
RECHT
GERICHT
HILFE
SIGNATUR
BERICHT
ENTSCHEIDUNG
INFORMATION
INTERNET
AINS
FAKULTÄT
EIGNUNG
INFORMATIK
DEUTSCHLAND
LOGIK
BEGRIFFSBILDUNG