CareLit Fachartikel

Das Beweisrecht elektronischer Dokumente

Prof. Dr. Helmut Rüßmann · Pflegewissenschaft, Hungen · 1999 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
201083
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegewissenschaft, Hungen
Autor:innen
Prof. Dr. Helmut Rüßmann
Ausgabe
Heft 3 / 1999
Jahrgang 2
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 1999-03-01 00:00:00
ISSN
1662-3029

Zusammenfassung

Der Beitrag behandelt das deutsche Beweisrecht elektronischer Dokumente. Er zielt darauf ab, allfällige Mißverständnisse zum deutschen und zu ausländischen Beweisrechten auszuräumen. Sein Fazit ist, daß eine Änderung des deutschen Beweisrechts durch den Gesetzgeber nicht geboten ist und daß die ausdrücklichen Gleichstellungen der elektronischen und der schriftlichen Dokumente in ausländischen Rechten der Überwindung hausgemachter Probleme dienen, die das deutsche Recht nicht kennt. Nach deutschem Recht sind elektronische Dokumente zulässige Beweismittel

Schlagworte

DOKUMENTATION RECHT GERICHT HILFE SIGNATUR BERICHT ENTSCHEIDUNG INFORMATION INTERNET AINS FAKULTÄT EIGNUNG INFORMATIK DEUTSCHLAND LOGIK BEGRIFFSBILDUNG