Die Prüfrichtlinie des MDS zu den Strukturprüfungen
Reibe, Dr. med. F. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 6 · S. 82 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Einführung des MDK-Reformgesetzes zum 01.01.2020 gibt es im §275d SGB V eine gesetzliche Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der Strukturmerkmale der OPS-Komplexprozeduren. Dadurch sollte die Ära der ungeregelten Prüfungen durch die Kostenträger beendet werden. Im Weiteren sollte gemäß des Paragraphen §275d der Medizinische Dienst Bund, die Nachfolgeorganisation des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS), eine Richtlinie zur Durchführung der Überprüfung der Einhaltung der Strukturmerkmale von OPS-Codes erarbeiten. Eine erste Entwurfsfassung wurde nun vorgelegt.