CareLit Fachartikel

Die Prüfrichtlinie des MDS zu den Strukturprüfungen

Reibe, Dr. med. F. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 6 · S. 82 bis 83

Dokument
203193
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Reibe, Dr. med. F.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 89
Seiten
82 bis 83
Erschienen: 2020-06-16 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Mit der Einführung des MDK-Reformgesetzes zum 01.01.2020 gibt es im §275d SGB V eine gesetzliche Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der Strukturmerkmale der OPS-Komplexprozeduren. Dadurch sollte die Ära der ungeregelten Prüfungen durch die Kostenträger beendet werden. Im Weiteren sollte gemäß des Paragraphen §275d der Medizinische Dienst Bund, die Nachfolgeorganisation des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS), eine Richtlinie zur Durchführung der Überprüfung der Einhaltung der Strukturmerkmale von OPS-Codes erarbeiten. Eine erste Entwurfsfassung wurde nun vorgelegt.

Schlagworte

KRANKENHAUS OPS GESETZGEBUNG GUTACHTEN LEISTUNG RICHTLINIE ZIEL ES UNTERLAGEN BESCHEINIGUNG BERUFSGRUPPEN DEUTSCHLAND FAKULTÄT SOZIALWISSENSCHAFTEN MARKETING KU GESUNDHEITSMANAGEMENT