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Warum § 13 ArbSchG irrelevant und irreführend ist Teil 2 Zwölf Irrungen und Verwirrungen zur „Übertragung von Unternehmerpflichten“ und Arbeitsschutzbeauftragung der Führungskräfte

Wilrich,m Prof. Dr. T. · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2020 · Heft 6 · S. 37 bis 39

Dokument
203204
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Wilrich,m Prof. Dr. T.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
37 bis 39
Erschienen: 2020-06-18 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Es gibt keinen Bereich, in dem das System der Haftungsfolgen so missverstanden wird wie bei der Übertragung von Arbeitgeberpflichten – zwei weitere Irrtümer hierzu werden im Anschluss an Teil 1 im letzten Heft korrigiert. Es gibt kaum eine Arbeitsschutzvorschrift, deren Beitrag zu einem sinnvollen Arbeitsschutz so überschätzt wird wie bei § 13 ArbSchG – drei Irrwege werden aufgezeigt.

Schlagworte

URTEIL BETRIEB ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ ARBEITSSCHUTZ ARBEITSVERTRAG BESCHREIBUNG DELEGATION INFORMATION ES FAKULTÄT STRAFRECHT BERUFSKRANKHEITEN GERÄTESICHERHEIT ARBEIT PERSONEN