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Kündigung vor Arbeitsantritt: Ist dies überhaupt zulässig? Wie gehen Arbeitgeber mit dem Thema um?

Bährle, RA. R. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 6 · S. 36 bis 38

Dokument
203219
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, RA. R.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2020-06-18 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Therapeut Tom hat bei der Praxis Sommer einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Tätigkeitsbeginn 1. Oktober. Einige Wochen vor diesem Termin erhält Tom aus einer früheren Bewerbung beim Therapiezentrum Herbst ein schriftliches Jobangebot mit überaus lukrativen Arbeitsbedingungen und dem schon vom Therapiezentrum unterschriebenen Arbeitsvertrag, Arbeitsbeginn ebenfalls 1. Oktober. Was nun? Tom würde lieber im Therapiezentrum Herbst statt in der Praxis Sommer arbeiten. Wie kommt er aber aus dem Arbeitsvertrag mit der Praxis Sommer raus?

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PROBEZEIT ARBEITSVERTRAG RECHT VERTRAG BETRIEB BEWERBUNG ERGOTHERAPIE PRAXIS GANG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT HÖHE REHABILITATION RECHTSANWÄLTE