Erbringung von Schlaflaborleistungen vor und nach Inkrafttreten des neugefassten § 75 Abs. 1a SGB V – Teil 2
Wendland, D. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 6 · S. 58 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das am 23.07.2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtete unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen, bis spätestens zum 23.01.2016 Terminservicestellen einzurichten, um die Wartezeit gesetzlich Versicherter auf einen Termin bei einem Facharzt zu verkürzen. Am Beispiel der Versorgungskapazität zur Durchführung einer kardiorespiratorischen Polysomnographie und der hinzunehmenden Wartezeit für diese Diagnostik soll in diesem zweiteiligen Beitrag (erster Teil in der April-Ausgabe) die Rechtslage vor wie nach Einrichtung der Terminservicestellen dargestellt werden.