CareLit Fachartikel
Zulässigkeit des Hinweises „ohne künstliche Farbstoffe" in Fruchtgummi-Werbung
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 6 · S. 184 bis 190
Dokument
203251
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird Fruchtgummi mit Pflanzenund Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben. Die Kennzeichnung des Produkts „HX PX 200 g“ mit der Angabe „ohne künstliche Farbstoffe“ verstößt nicht gegen Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
GUTACHTEN
WIRKUNG
EINSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
RICHTLINIE
BEURTEILUNG
GERICHT
INFORMATION
VERZÖGERUNG
AUFMERKSAMKEIT
NAMEN
LEBENSMITTELSICHERHEIT
SCHREIBEN
PERSONEN
ES