CareLit Fachartikel
Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel/ Funktionsarzneimittel (Rotschimmelreis)
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 6 · S. 200 bis 205
Dokument
203253
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Präparat „N. X“ mit Rotschimmelreis ist Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AMG und bedarf einer arzneimittelrechtlichen Zulassung. Der Umstand, dass ein identisches Produkt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht als Arzneimittel im Verkehr ist, bindet die Bundesoberbehörde nicht.
Schlagworte
WIRKUNG
ARZNEIMITTEL
DOSIERUNG
ENTSCHEIDUNG
STUDIE
GESUNDHEIT
ARZNEIMITTELRECHT
BLUT
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
CANNABIS
ES
SCHREIBEN
ZULASSUNG
RICHTLINIE
MENSCHEN