CareLit Fachartikel

Rechtsprechung Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung

Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 6 · S. 22

Dokument
203298
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Beyer, N.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 121
Seiten
22
Erschienen: 2020-06-18 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien schlossen im Mai 2014 einen Arbeitsvertrag. Danach sollte der Kläger vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 bei der Beklagten beschäftigt werden (erste Befristung). Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls bat die Beklagte den Kläger, seine Tätigkeit früher aufzunehmen. Daraufhin schlossen die Parteien am 1. August 2014 einen weiteren Arbeitsvertrag. Danach arbeitete der Kläger vom 14. Juli 2014 bis 31. Juli 2015 bei der Beklagten (zweite Befristung). Die Parteien verlängerten diese Vertragslaufzeit mit einem Änderungsvertrag vom 13. März 2015 bis zum 31. Januar 2016 (dritte Befristung). Mit…

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL PROGNOSE ARBEITSZEIT BAT LEISTUNG RICHTLINIE VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT Neue Caritas Freiburg