CareLit Fachartikel
SGB II Schülertablet ist pandemiebedingter Mehrbedarf
Rosenow, R. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 6 · S. 29
Dokument
203301
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in seinem Beschluss vom 22. Mai 2020 (L 7 AS 719/20 B ER; L 7 AS 720/20 B) entschieden, dass eine nach dem SGB II leistungsberechtigte Schülerin Anspruch auf die Finanzierung eines für den digitalen Schulunterricht benötigten Tablet-Computers hat. Das LSG stellte klar, dass die geltend gemachten Kosten einen nach § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf bilden. Dieser Bedarf zur Teilnahme am pandemiebedingten Online-Schulunterricht sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt.
Schlagworte
FORSCHUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
BILDUNG
BUNDESREGIERUNG
EINRICHTUNG
ESSEN
GESETZ
KOSTEN
MANN
GESUNDHEITSVERSORGUNG
GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG
HÖHE
STRAHLENTHERAPIE
RECHTSPRECHUNG
Neue Caritas
Freiburg