CareLit Fachartikel

SGB II Schülertablet ist pandemiebedingter Mehrbedarf

Rosenow, R. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 6 · S. 29

Dokument
203301
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Rosenow, R.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 121
Seiten
29
Erschienen: 2020-06-18 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in seinem Beschluss vom 22. Mai 2020 (L 7 AS 719/20 B ER; L 7 AS 720/20 B) entschieden, dass eine nach dem SGB II leistungsberechtigte Schülerin Anspruch auf die Finanzierung eines für den digitalen Schulunterricht benötigten Tablet-Computers hat. Das LSG stellte klar, dass die geltend gemachten Kosten einen nach § 21 Abs. 6 SGB II anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf bilden. Dieser Bedarf zur Teilnahme am pandemiebedingten Online-Schulunterricht sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt.

Schlagworte

FORSCHUNG NORDRHEIN-WESTFALEN BILDUNG BUNDESREGIERUNG EINRICHTUNG ESSEN GESETZ KOSTEN MANN GESUNDHEITSVERSORGUNG GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG HÖHE STRAHLENTHERAPIE RECHTSPRECHUNG Neue Caritas Freiburg