CareLit Fachartikel

Vergütung innovativer Medizinprodukte in der stationären Versorgung. Was hat sich für die Krankenhäuser zum 1.1.2020 geändert?

Natz, Dr. A. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 6 · S. 46 bis 48

Dokument
203324
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Natz, Dr. A.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 89
Seiten
46 bis 48
Erschienen: 2020-06-18 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) die Vergütungssituation für innovative Medizinprodukte im Krankenhaus erheblich verbessert. Das Gesetz enthält u.a. Regelungen zum SGB V, die klarstellen, dass das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative ausreicht, damit innovative Medizinprodukte in der stationären Versorgung vergütet werden können. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass Medizinprodukte in deutschen Krankenhäusern unter erleichterten Bedingungen vergütet werden können. Zugleich wird das Evidenzniveau für diese Methoden abgesenkt, da die Wirksamkeit nicht me…

Schlagworte

GESETZ KUNST ENTSCHEIDUNG KRANKENHAUS NEBENWIRKUNGEN PATIENT THERAPIE KRANKENHÄUSER ES RECHTSPRECHUNG INTENTION KONSENS SOFTWARE GESUNDHEITSWESEN LÖSUNGEN PATIENTEN