Strukturprüfungen gemäß § 275d SGB V im Spiegel der COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetze
Füldner, J-U. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 6 · S. 82 bis 83
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es sollte das Jahr der großen Reformen und tiefgreifenden Veränderungen im MD(K)-Geschäft zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern werden. Feste Prüfraten, veränderlich durch das Ergebnis der sozialmedizinischen Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes (MD), Strafzahlungen durch die Krankenhäuser bei Beanstandungen der Abrechnungen und nicht zuletzt die rechtliche Legitimierung der bereits in Praxis existenten Strukturprüfungen durch Schaffung des neuen § 275d SGB V sollten die Misstrauenskultur und die Zeit der blank liegenden Nerven auf beiden Seiten im Jahr 2020 beenden.