Verordnung zur Durchführung von Reihentestungen: Zielgerichtetes Vorgehen ist erforderlich.
Riedel, K. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besser spät als nie. So ließe sich mit wenigen Worten die kürzlich erlassene Verordnung des BMG bewerten, mit der Reihentestungen in Pflegeeinrichtungen erleichtert werden sollen. Dazu gehören Testungen von asymptomatischen Kontaktpersonen, Testungen von Personen im Rahmen der Bekämpfung von Ausbrüchen sowie Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Virus. Diese Tests sollen künftig durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden, übrigens auch für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Verordnung.