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Richterliche Anhörungspflicht auch unter Covid-19-Bedingungen

Klie, Prof. Dr. T. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 24 bis 25

Dokument
203402
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, Prof. Dr. T.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 22
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2020-01-07 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ob Unterbringungsmaßnahmen rechtmäßig sind, muss ein Richter entscheiden. Eine Infektion mit Covid-19 ist kein ausreichender Grund, von einer solchen persönlichen Anhörung abzusehen, die vorgeschriebenen rechtsstaatlichen Standards müssen stets eingehalten werden.

Schlagworte

COVID-19 EINRICHTUNG ERLASS FIXIERUNG INFEKTION MITARBEITER RISIKO SERVICE UNTERBRINGUNG PATIENTEN GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER SCHUTZKLEIDUNG Altenheim Hannover