CareLit Fachartikel
BAG zu Gleichstellung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung The text is already correctly spelled.
Sausen,P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
203403
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 30 die Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragt und dies dem Arbeitgeber mitteilt, ist der Arbeitgeber während dieses Antragsverfahrens nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung bei Personalmaßnahmen zu unterrichten und hierzu anzuhören.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
ARBEITSPLATZ
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
GESETZ
PFLEGE
ZEIT
MENSCHEN
ARBEIT
PERSONEN
Altenheim
Hannover