CareLit Fachartikel

BAG zu Gleichstellung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung The text is already correctly spelled.

Sausen,P. · Altenheim, Hannover · 2020 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
203403
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen,P.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 22
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2020-01-07 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 30 die Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragt und dies dem Arbeitgeber mitteilt, ist der Arbeitgeber während dieses Antragsverfahrens nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung bei Personalmaßnahmen zu unterrichten und hierzu anzuhören.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSRECHT MITARBEITER ARBEITSPLATZ ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER BEHINDERUNG GESETZ PFLEGE ZEIT MENSCHEN ARBEIT PERSONEN Altenheim Hannover