CareLit Fachartikel

Erstattung von Mindereinnahmen auch bei Kostenerstattungsansprüchen möglich

Greiner, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 16 bis 17

Dokument
203487
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Greiner, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2020-07-09 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Aktuell stellen sich viele Pflegedienste die Frage, welche Einnahmeausfälle im Zuge des Antragsverfahrens nach § 150 Absatz 2 SGB XI gegenüber der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden können. Während dies für Mindereinnahmen im Zuge der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI unproblematisch möglich ist, sind insbesondere die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oft, obwohl dies zulässig wäre, nicht als Ausfallposten mit aufgeführt.

Schlagworte

BUDGET EINRICHTUNG GERICHT PFLEGE ENTSCHEIDUNG KOSTEN MDK PFLEGEVERSICHERUNG RECHT Krankenkasse Berlin Gesetz Häusliche Pflege Hannover