CareLit Fachartikel
Erstattung von Mindereinnahmen auch bei Kostenerstattungsansprüchen möglich
Greiner, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 16 bis 17
Dokument
203487
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aktuell stellen sich viele Pflegedienste die Frage, welche Einnahmeausfälle im Zuge des Antragsverfahrens nach § 150 Absatz 2 SGB XI gegenüber der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden können. Während dies für Mindereinnahmen im Zuge der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI unproblematisch möglich ist, sind insbesondere die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oft, obwohl dies zulässig wäre, nicht als Ausfallposten mit aufgeführt.
Schlagworte
BUDGET
EINRICHTUNG
GERICHT
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
MDK
PFLEGEVERSICHERUNG
RECHT
ROLLE
WOHNUNG
HÖHE
ES
ZEIT
Häusliche Pflege
Hannover