CareLit Fachartikel

Erstattung von Mindereinnahmen auch bei Kostenerstattungsansprüchen möglich

Greiner, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 16 bis 17

Dokument
203487
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Greiner, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2020-07-09 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Aktuell stellen sich viele Pflegedienste die Frage, welche Einnahmeausfälle im Zuge des Antragsverfahrens nach § 150 Absatz 2 SGB XI gegenüber der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden können. Während dies für Mindereinnahmen im Zuge der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI unproblematisch möglich ist, sind insbesondere die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oft, obwohl dies zulässig wäre, nicht als Ausfallposten mit aufgeführt.

Schlagworte

BUDGET EINRICHTUNG GERICHT PFLEGE ENTSCHEIDUNG KOSTEN MDK PFLEGEVERSICHERUNG RECHT ROLLE WOHNUNG HÖHE ES ZEIT Häusliche Pflege Hannover