CareLit Fachartikel
Erstattung von Mindereinnahmen auch bei Kostenerstattungsansprüchen möglich
Greiner, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 16 bis 17
Dokument
203487
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aktuell stellen sich viele Pflegedienste die Frage, welche Einnahmeausfälle im Zuge des Antragsverfahrens nach § 150 Absatz 2 SGB XI gegenüber der zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden können. Während dies für Mindereinnahmen im Zuge der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI unproblematisch möglich ist, sind insbesondere die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI oft, obwohl dies zulässig wäre, nicht als Ausfallposten mit aufgeführt.
Schlagworte
BUDGET
EINRICHTUNG
GERICHT
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
MDK
PFLEGEVERSICHERUNG
RECHT
Krankenkasse
Berlin
Gesetz
Häusliche Pflege
Hannover