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MEHR BÜROKRATIE, WENIGER ENTLASTUNG Folgen der Besuchslockerung für Pflegeeinrichtungen

Nowak, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 54 bis 55

Dokument
203737
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Nowak, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2020-07-15 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Seit 10. Mai 2020 sind alle stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Besuchsregelungen in Heimen zu lockern. Diese politisch verordnete Lockerung sieht vor, dass Pflegeheimbewohner Besuch von einer Kontaktperson empfangen dürfen. Gemäß der neuen Eindämmungsverordnung ist allerdings der Zutritt zur Einrichtung zu steuern und sind unnötige physische Kontakte zu vermeiden.

Schlagworte

EINRICHTUNG KOSTEN MITARBEITER POLITIK ZEIT SCHREIBEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen