CareLit Fachartikel
MEHR BÜROKRATIE, WENIGER ENTLASTUNG Folgen der Besuchslockerung für Pflegeeinrichtungen
Nowak, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 54 bis 55
Dokument
203737
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 10. Mai 2020 sind alle stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, die Besuchsregelungen in Heimen zu lockern. Diese politisch verordnete Lockerung sieht vor, dass Pflegeheimbewohner Besuch von einer Kontaktperson empfangen dürfen. Gemäß der neuen Eindämmungsverordnung ist allerdings der Zutritt zur Einrichtung zu steuern und sind unnötige physische Kontakte zu vermeiden.
Schlagworte
EINRICHTUNG
KOSTEN
MITARBEITER
POLITIK
ZEIT
SCHREIBEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen