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HAT EIN VERLETZTER ANSPRUCH AUF STRAFVERFOLGUNG?

Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 56 bis 59

Dokument
203738
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. H.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
56 bis 59
Erschienen: 2020-07-15 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Strafrechtliche Haftung von Pflegepersonen Verletzte Patienten und Hinterbliebene haben oft das Nachsehen, wenn Strafanzeigen und Strafanträge gegen Verantwortliche und Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen eingestellt werden. Jetzt hat aber das Bundesverfassungsgericht im Sinne einer Patientin entschieden und ein Grundrecht auf effektive Strafverfolgung postuliert.

Schlagworte

PFLEGE EINSTELLUNG FIXIERUNG STRAFTAT URTEIL ALTER BERLIN DDR ENTSCHEIDUNG PFLEGEPERSONEN PATIENTEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN HIRNVERLETZUNGEN GEWALT PSYCHIATRIE POLIZEI