CareLit Fachartikel

Rechtsprechung: Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 7 · S. 21

Dokument
203797
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Beyer, N.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 121
Seiten
21
Erschienen: 2020-07-15 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 27. Januar 2017 (Freitag) fristlos. Das Kündigungsschreiben wurde an diesem Tag von Mitarbeitern der Beklagten gegen 13.25 Uhr in den Hausbriefkasten des Klägers eingeworfen. Die Postzustellung ist am Wohnort des Klägers bis gegen 11.00 Uhr vormittags beendet. Mit der am 20. Februar 2017 (Montag) eingegangenen Kündigungsschutzklage hat der Kläger die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung geltend gemacht. Er habe das Kündigungsschreiben erst am 30. Januar 2017 (Montag) in seinem Hausbriefkasten vorgefunden. Bei einem Zugang des Kündigungsschrei…

Schlagworte

ARBEITGEBER URTEIL VERBOT ARBEITNEHMER BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG WIRKUNG ZEIT ZIEL ARBEITSVERHÄLTNIS Neue Caritas Freiburg