Rechtsprechung: Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten
Beyer, N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 7 · S. 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 27. Januar 2017 (Freitag) fristlos. Das Kündigungsschreiben wurde an diesem Tag von Mitarbeitern der Beklagten gegen 13.25 Uhr in den Hausbriefkasten des Klägers eingeworfen. Die Postzustellung ist am Wohnort des Klägers bis gegen 11.00 Uhr vormittags beendet. Mit der am 20. Februar 2017 (Montag) eingegangenen Kündigungsschutzklage hat der Kläger die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung geltend gemacht. Er habe das Kündigungsschreiben erst am 30. Januar 2017 (Montag) in seinem Hausbriefkasten vorgefunden. Bei einem Zugang des Kündigungsschrei…