CareLit Fachartikel
Vertragszahnärztliche Leistung/apparative Ausstattungsmängel/sachlich-rechnerische Richtigstellung/“normativer Schadensbegriff“ §§ 106d Abs. 1 und 2 S. 1 SGB V; §§ 1, 14, 26 Abs.…
Steinhilper, Dr. G. · Gesundheit und Pflege, Köln · 2020 · Heft 7 · S. 118 bis 120
Dokument
203837
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erbringt eine Vertragszahnärztin Leistungen unter Verwendung von Instrumenten, die in ihrer Praxis aufbereitet waren, deren Verwendung ihr aber die für das MPG und die MPBetreibV zuständige Behörde untersagt hatte, so darf die KZV ihre Honorarforderung insoweit sachlich-rechnerisch richtigstellen. Die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der zuständigen Behörde war der Entscheidung der KZV zugrunde zu legen.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Gesundheit und Pflege
Köln