Heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?
Böhme, Prof. Hans · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 95 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mir wurde vom diensthabenden Arzt erklärt, dass ich im Hinblick auf den Ärztenotstand – in der Corona-Pandemie haben sich mehrere Ärzte infiziert und dürfen nicht arbeiten – einige ärztliche Aufgaben laut einem Handzettel selbstständig ohne Rücksprache mit den Ärzten erledigen soll. Meinem Einwand, dass ich das bisher eigenständig nicht machen durfte und auch nicht machen möchte, hielt er entgegen, dass Pflegefachpersonen seit Ende März heilkundliche Tätigkeiten in gewissem Umfang leisten dürfen und wegen der Personalnöte jetzt übernehmen müssen. Stimmt das?