CareLit Fachartikel

Heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Böhme, Prof. Hans · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 95 bis 96

Dokument
203999
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. Hans
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
95 bis 96
Erschienen: 2020-07-22 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Mir wurde vom diensthabenden Arzt erklärt, dass ich im Hinblick auf den Ärztenotstand – in der Corona-Pandemie haben sich mehrere Ärzte infiziert und dürfen nicht arbeiten – einige ärztliche Aufgaben laut einem Handzettel selbstständig ohne Rücksprache mit den Ärzten erledigen soll. Meinem Einwand, dass ich das bisher eigenständig nicht machen durfte und auch nicht machen möchte, hielt er entgegen, dass Pflegefachpersonen seit Ende März heilkundliche Tätigkeiten in gewissem Umfang leisten dürfen und wegen der Personalnöte jetzt übernehmen müssen. Stimmt das?

Schlagworte

AUSBILDUNG PERSONAL RECHT BUNDESREGIERUNG DELEGATION GESUNDHEIT INFEKTIONSSCHUTZGESETZ INTERNET KATASTROPHENSCHUTZ ÄRZTE PERSONEN GESUNDHEITSZUSTAND PATIENTEN RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT RISIKO