Medizinprodukte-Recht-Durchführungsgesetz: Sanktionen nach Kapitel 9
Huber, Dr. Fabian · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 7 · S. 89 bis 98
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Medical Devices Regulation (Verordnung (EU) 2017/745; „MDR“) gilt in der Europäischen Union ab dem 26. Mai 2021. Als Verordnung ist sie nach Art. 288 Abs. 2 AUEV in all ihren Teilen verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Eines der angestrebten Ziele der MDR ist es, die Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten auf dem Unionsmarkt zu harmonisieren. Dazu werden insbesondere Pflichten der Wirtschaftsakteure statuiert: So finden sich beispielsweise in Art. 10 MDR allgemeine Herstellerpflichten oder in Art. 14 MDR allgemeine Händlerpflichten.