CareLit Fachartikel

Der Januar 2020 sowie die Monate März bis September stehen im Visier späterer Prüfungen.

Berg, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 21 bis 23

Dokument
204212
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Berg, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2020-07-28 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

. Sie hinterfragen und überprüfen die Abrechnungssoftware bezüglich der im Januar erbrachten und abrechenbaren Leistungen (nach korrekter Zuordnung). 2. Sie führen eine Plausibilitätsprüfung in Form des Abgleichs mit der Buchführungsauswertung durch (hier: Spalte 3 und Spalte 1). 3. Sie übernehmen den „richtigen Wert“ (hier: Spalte 4) für die weitere Betrachtung (Abgleich mit den Monaten März und folgende bezogen auf corona-bedingte Mindereinnahme.

Schlagworte

EINNAHMEN PFLEGE DOKUMENTATION MITARBEITER ARBEITGEBER ARBEITSZEIT FINANZIERUNG KOSTEN SOFTWARE BUCHFÜHRUNG FORTBILDUNG ZEIT ES ROLLE UNTERLAGEN ÄRGER