CareLit Fachartikel
Der Januar 2020 sowie die Monate März bis September stehen im Visier späterer Prüfungen.
Berg, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 21 bis 23
Dokument
204212
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Sie hinterfragen und überprüfen die Abrechnungssoftware bezüglich der im Januar erbrachten und abrechenbaren Leistungen (nach korrekter Zuordnung). 2. Sie führen eine Plausibilitätsprüfung in Form des Abgleichs mit der Buchführungsauswertung durch (hier: Spalte 3 und Spalte 1). 3. Sie übernehmen den „richtigen Wert“ (hier: Spalte 4) für die weitere Betrachtung (Abgleich mit den Monaten März und folgende bezogen auf corona-bedingte Mindereinnahme.
Schlagworte
EINNAHMEN
PFLEGE
DOKUMENTATION
MITARBEITER
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
FINANZIERUNG
KOSTEN
SOFTWARE
BUCHFÜHRUNG
FORTBILDUNG
ZEIT
ES
ROLLE
UNTERLAGEN
ÄRGER