CareLit Fachartikel
Die „neue“ Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V
Prof. Ronald Richter: · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Dokument
204215
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Paragraph 13 Abs. 3a SGB V bezweckt allein die Beschleunigung der bürokratischen Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen. Die Regelung dient damit der schnellen Klärung von Leistungsansprüchen. Nach nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse können die Versicherten sich erforderliche Leistungen selbst beschaffen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KOSTEN
KRANKENPFLEGE
LEISTUNG
PFLEGE
ANERKENNUNG
ENTSCHEIDUNG
HAMBURG
RECHT
PRAXIS
STIMME
VERHALTEN
WISSEN
DENKEN
BESCHLEUNIGUNG
ZEIT