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Rechtsprechung Gesetzliche Erwachsenenvertretung. Die Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts nach § 242 Abs. 2 ABGB sind entsprechend eng abg…

Schweighofer, M. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien · 2020 · Heft 7 · S. 85 bis 87

Dokument
204243
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerrecht, Wien
Autor:innen
Schweighofer, M.
Ausgabe
Heft 7 / 2020
Jahrgang 5
Seiten
85 bis 87
Erschienen: 2020-07-28 00:00:00
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Bei der Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts ist eine genaue Formulierung geboten bzw. muss der Umfang bestimmt bezeichnet werden, was auch den Genehmigungsvorbehalt für Verfahrenshandlungen bei Verwaltungsbehörden und -gerichten betrifft. Es müssen einerseits hinreichende Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr, dass den Betroffenen ein Schaden im Sinne des § 242 Abs. 2 ABGB droht, vorliegen. Andererseits muss der Genehmigungsvorbehalt auf das notwendige Ausmaß beschränkt sein. Die pauschale Aufnahme sämtlicher Verfahrenshandlungen in den Genehmigungsvorbehalt ist grundsätzlich gesetzwidrig.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KRANKE KRANKHEIT GERICHT RECHTSPRECHUNG SCHWANGERSCHAFT ALTER BELASTUNG COVID-19 PERSONEN MENSCHEN RISIKO CORONAVIRUS FREIHEIT ES UMWELT