CareLit Fachartikel
Corrected: Neues aus der Rechtsprechung
Böhme, Prof., H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2020 · Heft 7 · S. 124 bis 127
Dokument
204272
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsrecht: Betriebsrat darf mitbestimmen über Nutzung von Aufnahmen zur Abstandsüberwachung. Das Arbeitsgericht hat dem Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG teilweise stattgegeben. Die Übermittlung der Daten ins Ausland widerspricht der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras.
Schlagworte
FIXIERUNG
AUSBILDUNG
PATIENT
SCHWEIZ
AUSLAND
BUNDESGERICHTSHOF
KOSTEN
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
REZEPTE
BESTATTUNG
KLEIDUNG
STÄDTE
DEUTSCHLAND
BEHANDLUNGSFEHLER