CareLit Fachartikel
Nur mit App in die Tagespflege?
BIERTHER, I. · Tagespflege, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 8
Dokument
204432
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE CORONA-WARN-APP UND DAS ARBEITSRECHT: Arbeitgeber kann die Nutzung der App nicht anordnen. Arbeitnehmer muss mögliche Erkrankung mitteilen. Arbeitgeber muss Infektionsrisiken am Arbeitsplatz verringern.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITGEBER
TAGESPFLEGE
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
EINRICHTUNG
GESUNDHEITSAMT
PFLEGE
RISIKO
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis
Arbeitsleistung
Bundesregierung
Qualitätsmanagement
Infektion
Hannover