CareLit Fachartikel

Nur mit App in die Tagespflege?

BIERTHER, I. · Tagespflege, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 8

Dokument
204432
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege, Hannover
Autor:innen
BIERTHER, I.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 4
Seiten
8
Erschienen: 2020-08-11 00:00:00
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

DIE CORONA-WARN-APP UND DAS ARBEITSRECHT: Arbeitgeber kann die Nutzung der App nicht anordnen. Arbeitnehmer muss mögliche Erkrankung mitteilen. Arbeitgeber muss Infektionsrisiken am Arbeitsplatz verringern.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITGEBER TAGESPFLEGE ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ EINRICHTUNG GESUNDHEITSAMT PFLEGE RISIKO ESSEN QUARANTÄNE VERHALTEN ARBEITSLEISTUNG ZEIT INFEKTION Hannover