CareLit Fachartikel
Betreuung ist genau zu prüfen.
Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 8 · S. 38 bis 39
Dokument
204527
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Einrichtung einer Betreuung darf sich ein Gericht nicht pauschal auf ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten verlassen. Legt die betroffene Person ärztliche Befunde vor, die dem Gutachten widersprechen, ist die gerichtlich angeordnete Betreuung fehlerhaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
FRAU
BETREUUNG
GERICHT
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
ANPASSUNG
ARBEITER
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEIT
LEBEN
MEDIZIN
NEUROLOGIE
PSYCHOTHERAPIE
ES
WOHNUNG
ROLLE