CareLit Fachartikel

Betreuung ist genau zu prüfen.

Mertens, A. · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 8 · S. 38 bis 39

Dokument
204527
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2020-08-11 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Bei der Einrichtung einer Betreuung darf sich ein Gericht nicht pauschal auf ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten verlassen. Legt die betroffene Person ärztliche Befunde vor, die dem Gutachten widersprechen, ist die gerichtlich angeordnete Betreuung fehlerhaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Schlagworte

FRAU BETREUUNG GERICHT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG ANPASSUNG ARBEITER BUNDESGERICHTSHOF GESUNDHEIT LEBEN MEDIZIN NEUROLOGIE PSYCHOTHERAPIE ES WOHNUNG ROLLE