CareLit Fachartikel
Fehlerkultur schafft Sicherheit
Triphaus, V.; Jaklin, J. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 70 bis 74
Dokument
204577
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Versicherungsschutz für die Geburtshilfe: Ein Fehler kann in der Geburtshilfe der Ausgangspunkt für Schadensersatzforderungen sein. Dann dient die Berufshaftpflichtversicherung, zu deren Abschluss die Hebamme nach der Berufsordnung verpflichtet ist, ihrem Schutz. Dennoch hat es in der Vergangenheit zeitweise Schwierigkeiten gegeben, überhaupt Versicherer für die geburtshilfliche Tätigkeit zu finden. Zudem ist der Versicherungsschutz mit regelmäßigen Prämienerhöhungen verbunden.
Schlagworte
KIND
GEBURT
FRAU
GEBURTSHILFE
HEBAMME
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ZEITSCHRIFT
GESUNDHEIT
SICHERHEIT
ERFINDER
KRUPP
BERUFSAUSÜBUNG
RISIKO
ELTERN
HÖHE
UNSICHERHEIT