CareLit Fachartikel

Fehlerkultur schafft Sicherheit

Triphaus, V.; Jaklin, J. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 70 bis 74

Dokument
204577
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Triphaus, V.; Jaklin, J.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 72
Seiten
70 bis 74
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Der Versicherungsschutz für die Geburtshilfe: Ein Fehler kann in der Geburtshilfe der Ausgangspunkt für Schadensersatzforderungen sein. Dann dient die Berufshaftpflichtversicherung, zu deren Abschluss die Hebamme nach der Berufsordnung verpflichtet ist, ihrem Schutz. Dennoch hat es in der Vergangenheit zeitweise Schwierigkeiten gegeben, überhaupt Versicherer für die geburtshilfliche Tätigkeit zu finden. Zudem ist der Versicherungsschutz mit regelmäßigen Prämienerhöhungen verbunden.

Schlagworte

KIND GEBURT FRAU GEBURTSHILFE HEBAMME VERSICHERUNGSSCHUTZ ZEITSCHRIFT GESUNDHEIT SICHERHEIT ERFINDER KRUPP BERUFSAUSÜBUNG RISIKO ELTERN HÖHE UNSICHERHEIT