Patientenaufklärung in der Anästhesiologie
Bürkle, Prof. Dr. med. H.; Schallner, Priv.-Doz. Dr. med. N. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2020 · Heft 8 · S. 320 bis 328
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Eingriff in die körperliche Integrität eines anderen Menschen stellt eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuchs dar; dabei wird der medizinische Eingriff miteingeschlossen. Der Arzt muss im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten eine Einwilligung des Patienten vor einem Eingriff einholen. Die Einwilligung setzt eine adäquate Information des Patienten zu den geplanten Interventionen voraus. Neben den medikolegalen Gesichtspunkten der Patientenaufklärung (wer darf aufklären, zu welchem Zeitpunkt und über welchen Umfang soll aufgeklärt werden, über welche Risiken muss informiert werden, wie…