CareLit Fachartikel

Zur Antragsbefugnis des Betreuers als Nebenkläger § 395 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 1902 BGB

N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 8 · S. 1 bis 2

Dokument
204624
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die Wahrnehmung höchstpersönlicher Rechte als Verletzter einer Straftat in einem Strafverfahren durch einen Betreuer bedarf grundsätzlich einer gesonderten Übertragung durch das Betreuungsgericht. Etwas anderes kann beispielsweise dann gelten, wenn der Betreuer anlässlich der Aufdeckung einer bestimmten, zum Nachteil des Betreuten begangenen Straftat eigens bestellt und mit umfassenden vermögensrechtlichen und persönlichen Befugnissen ausgestattet wird und das Betreuungsgericht hiermit erkennbar bezweckt, ihm die Durchsetzung der dem Betreuten aus der Straftat erwachsenen Schadensersatzansprüche gerade auch m…

Schlagworte

STRAFTAT BETREUUNG ENTSCHEIDUNG WAHRNEHMUNG BETREUUNGSRECHT URTEIL BESCHREIBUNG BEURTEILUNG GESETZ PRAXIS RECHTSPRECHUNG BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis