CareLit Fachartikel

Zum Regress der Staatskasse

N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 8 · S. 1-3

Dokument
204626
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
1-3
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Schlagworte: Wiedereinziehung; Mittellosigkeit. Bei der Berechnung des einzusetzenden Vermögens ist grundsätzlich nur auf den einzelnen Betroffenen abzustellen. Auch bei Vorliegen einer sozialrechtlichen Einsatzgemeinschaft ist für den hilfebedürftigen Ehegatten kein Schonbetrag von 5.000 € anzusetzen.

Schlagworte

BETREUUNGSRECHT BETREUUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENGELD RECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE PRAXIS SCHREIBEN EIGENTUM NAMEN HÖHE ES HÄRTE VERSICHERUNG PERSONEN