CareLit Fachartikel
Zum Regress der Staatskasse
N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 8 · S. 1-3
Dokument
204626
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Wiedereinziehung; Mittellosigkeit. Bei der Berechnung des einzusetzenden Vermögens ist grundsätzlich nur auf den einzelnen Betroffenen abzustellen. Auch bei Vorliegen einer sozialrechtlichen Einsatzgemeinschaft ist für den hilfebedürftigen Ehegatten kein Schonbetrag von 5.000 € anzusetzen.
Schlagworte
BETREUUNGSRECHT
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENGELD
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SOZIALHILFE
PRAXIS
SCHREIBEN
EIGENTUM
NAMEN
HÖHE
ES
HÄRTE
VERSICHERUNG
PERSONEN