CareLit Fachartikel

Zur Betreuervergütung § 5 Abs. 1 und 2 VBVG (in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung); § 5 Abs. 2 Satz 1 VBVG

N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 8 · S. 1 bis 3

Dokument
204628
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Schlagworte: Unterbrechung einer Betreuung. Endet eine vorläufige Betreuung durch Zeitablauf und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren ein Betreuer bestellt, ist für die Bemessung des Stundenansatzes grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn der vorläufige Betreuer und der in der Hauptsache bestellte Betreuer personengleich sind.

Schlagworte

BETREUUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT RECHT BETRUG BILDUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ STUDIE PRAXIS HÖHE VERZÖGERUNG VERSTÄNDNIS BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis