CareLit Fachartikel
Zur Betreuervergütung § 5 Abs. 1 und 2 VBVG (in der bis zum 26.7.2019 geltenden Fassung); § 5 Abs. 2 Satz 1 VBVG
N.N. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 8 · S. 1 bis 3
Dokument
204628
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schlagworte: Unterbrechung einer Betreuung. Endet eine vorläufige Betreuung durch Zeitablauf und wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren ein Betreuer bestellt, ist für die Bemessung des Stundenansatzes grundsätzlich der Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers in der Hauptsache maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn der vorläufige Betreuer und der in der Hauptsache bestellte Betreuer personengleich sind.
Schlagworte
BETREUUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
RECHT
BETRUG
BILDUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
STUDIE
PRAXIS
HÖHE
VERZÖGERUNG
VERSTÄNDNIS
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis