CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicherung und DIVI informieren COVID-19 als Berufskrankheit.
N.N. · ErgoMed · 2020 · Heft 8 · S. 43 bis 44
Dokument
204645
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind berufliche Risiken, gegen die eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Zu den beruflichen Risiken im Gesundheitswesen gehört die Infektion mit Krankheitserregern. Die Erkrankung an COVID-19 kann unter anderem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.
Schlagworte
COVID-19
UNFALLVERSICHERUNG
GESUNDHEITSWESEN
INFEKTION
BERUFSKRANKHEIT
KOSTEN
VIRUS
ARBEITGEBER
CORONA
RISIKO
ARBEITSUNFÄLLE
BERUFSKRANKHEITEN
PERSONEN
LABORATORIEN
RUHESTAND
VERSICHERUNGSTRÄGER