CareLit Fachartikel

Gesetzliche Unfallversicherung und DIVI informieren COVID-19 als Berufskrankheit.

N.N. · ErgoMed · 2020 · Heft 8 · S. 43 bis 44

Dokument
204645
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 44
Seiten
43 bis 44
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind berufliche Risiken, gegen die eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Zu den beruflichen Risiken im Gesundheitswesen gehört die Infektion mit Krankheitserregern. Die Erkrankung an COVID-19 kann unter anderem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.

Schlagworte

COVID-19 UNFALLVERSICHERUNG GESUNDHEITSWESEN INFEKTION BERUFSKRANKHEIT KOSTEN VIRUS ARBEITGEBER CORONA RISIKO ARBEITSUNFÄLLE BERUFSKRANKHEITEN PERSONEN LABORATORIEN RUHESTAND VERSICHERUNGSTRÄGER