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Wenn du nicht irrst, kommst du nicht zu Verstand.

Raffael, E.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 8 · S. 218 bis 222

Dokument
204654
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Raffael, E.; Wallau, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
218 bis 222
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

I. Einleitung Die mit der Formulierung „Im Lebensmittelrecht ist der nicht vermeidbare Verbotsirrtum eher eine Ausnahme“*123 zutreffend umschriebene, insbesondere in der Rechtsprechung herrschende Auffassung zur Möglichkeit eines unvermeidbaren Verbotsirrtums im Lebensmittelstrafrecht hat durch die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit von Blankettstraftatbeständen im LFGB1 eine neue Dimension erhalten, die mit den nachfolgenden Überlegungen skizziert werden soll.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG GUTACHTEN BERATUNG AUFNAHME BEURTEILUNG NORM SPRACHE VORSCHRIFTEN STRAFE GEWISSEN COLA DEUTSCHLAND KÄSE LITERATUR SCHULD