CareLit Fachartikel
Wenn du nicht irrst, kommst du nicht zu Verstand.
Raffael, E.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 8 · S. 218 bis 222
Dokument
204654
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Einleitung Die mit der Formulierung „Im Lebensmittelrecht ist der nicht vermeidbare Verbotsirrtum eher eine Ausnahme“*123 zutreffend umschriebene, insbesondere in der Rechtsprechung herrschende Auffassung zur Möglichkeit eines unvermeidbaren Verbotsirrtums im Lebensmittelstrafrecht hat durch die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit von Blankettstraftatbeständen im LFGB1 eine neue Dimension erhalten, die mit den nachfolgenden Überlegungen skizziert werden soll.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
GUTACHTEN
BERATUNG
AUFNAHME
BEURTEILUNG
NORM
SPRACHE
VORSCHRIFTEN
STRAFE
GEWISSEN
COLA
DEUTSCHLAND
KÄSE
LITERATUR
SCHULD