CareLit Fachartikel

Verletzung einer bekannten Marke für Milchprodukte (Aroma für E-Zigaretten)

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 8 · S. 253 bis 263

Dokument
204658
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
253 bis 263
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Eine fristgerecht nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung im Widerspruchsverfahren vorgelegte Prozessvollmacht stellt eine Genehmigung der bisherigen Prozessführung des Verfahrensbevollmächtigten dar. Auch im Verfügungsbzw. Widerspruchsverfahren ist ein Urteil nicht notwendigerweise in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, zu verkünden; als Alternative kommt auch ein zu bestimmender Verkündungstermin in Betracht, wobei die Wahl zwischen den beiden Verkündungsformen im Ermessen des Gerichts liegt.

Schlagworte

GESETZ VORSCHRIFTEN UNTERNEHMEN URTEIL ENTSCHEIDUNG ERLASS RECHT RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE WERBUNG INTERNET ES WAHRSCHEINLICHKEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL GESUNDHEIT MILCHPRODUKTE