CareLit Fachartikel
Vorläufiger Rechtsschutz gegen lebensmittelrechtliche Veröffentlichung
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 8 · S. 263 bis 273
Dokument
204659
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt, dass es sich bei Pepsinpulver um ein Lebensmittel im Sinne des § 40 Abs. 1a LFGB handelt. Die Unaufklärbarkeit geht zulasten des Antragsgegners, der auf Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB eine die Antragstellerin belastende Maßnahme treffen will.
Schlagworte
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
WIRKUNG
STUDIE
ENTSCHEIDUNG
BEURTEILUNG
PFLANZE
BEGRIFFSDEFINITION
GRUPPE
WAHRNEHMUNG
VERHALTEN
ZEIT
ES
SICHERHEIT
ARBEIT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL