CareLit Fachartikel

Vorläufiger Rechtsschutz gegen lebensmittelrechtliche Veröffentlichung

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 8 · S. 263 bis 273

Dokument
204659
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
263 bis 273
Erschienen: 2020-08-18 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Es ist derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt, dass es sich bei Pepsinpulver um ein Lebensmittel im Sinne des § 40 Abs. 1a LFGB handelt. Die Unaufklärbarkeit geht zulasten des Antragsgegners, der auf Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB eine die Antragstellerin belastende Maßnahme treffen will.

Schlagworte

RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG WIRKUNG STUDIE ENTSCHEIDUNG BEURTEILUNG PFLANZE BEGRIFFSDEFINITION GRUPPE WAHRNEHMUNG VERHALTEN ZEIT ES SICHERHEIT ARBEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL