CareLit Fachartikel
Wie umgehen mit Reiserückkehrern?
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Dokument
204737
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt seit dem 8. August eine Corona-Testpflicht. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis aus dem Urlaubsland mitbringen oder sich zeitnah nach der Rückkehr testen lassen. Damit sind einige arbeitsrechtliche Fragen verbunden.
Schlagworte
MITARBEITER
TEST
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
INFEKTION
URLAUB
AUSLAND
ZEUGNIS
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
QUARANTÄNE
RISIKO
CORONAVIRUS
REISEN
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG